Gremienwahlen 2025

Überblick

  • Bis zum 7. November 2025 (Ende Online-Wahl) bzw. bis zum 9. November (Ende Briefwahl) werden die neuen pastoralen Gremien (ehem. Pfarrgemeinderäte) und die Kirchenvorstände in unseren Kirchengemeinden neu gewählt.
  • Die Wahl erfolgt online oder per Briefwahl. Eine Urnenwahl gibt es nicht.
  • Alle Wahlberechtigten erhalten eine schriftliche Benachrichtigung mit Informationen und Zugang zum Onlinewahlsystem. Ab diesem Zeitpunkt besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.
  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wahl in einer anderen Kirchengemeinde als in Ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben. Dafür ist es erforderlich, bis zum 12. September 2025 einen Antrag auf Umtragung in Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen.

Gremien

Gemeinderat

Der Gemeinderat wird für vier Jahre gewählt. Er hat die Aufgabe, das Leben in der Kirchengemeinde aktiv zu gestalten. Dies umfasst die Planung und Durchführung von Projekten, die das kirchliche Leben bereichern und die Gemeinschaft stärken. Die Mitglieder bringen ihre Ideen ein und arbeiten gemeinsam daran, die Kirche für die Gläubigen erlebbar zu machen. Sie werden durch das Pastoralteam vor Ort begleitet.

Die Arbeit im Gemeinderat erfordert Freude an Gestaltung und Veränderung im Sinne des Evangeliums. Die Mitglieder arbeiten eng mit anderen Engagierten zusammen, um Projekte und Aktionen zu entwickeln, die die Gemeinschaft einbeziehen und zum Mitmachen anregen.

 

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand spielt eine zentrale Rolle in der Organisation und Verwaltung einer Kirchengemeinde. Er wird für vier Jahre gewählt. Die Aufgaben und Erwartungen an die Mitglieder sind vielfältig.

Der Kirchenvorstand hat die Verantwortung, die Kirchengemeinde und ihr Vermögen zu verwalten und zu vertreten. Zu den spezifischen Aufgaben gehören:

  • Haushaltsführung: Verwaltung der finanziellen Mittel der Kirchengemeinde und ihrer Einrichtungen.
  • Personalangelegenheiten: Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.
  • Bau- und Investitionsmaßnahmen: Finanzierung und Durchführung von Bauprojekten, wie z.B. Renovierungen oder Neubauten.

 

Wählen

Erstmals werden die Gremienwahlen hybrid durchgeführt. Wahlberechtigte können ab Mitte Oktober entweder digital oder per Briefwahl abstimmen. Die Details bekommen die Wahlberechtigten ab dem 10. Oktober 2025 mit der per Post verschickten Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

Zur Wahl des Gemeinderates ist jede katholische Person berechtigt, wenn diese am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist. Die Kandidaten des Kirchenvorstandes dürfen von Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und spätestens sechs Monate vor dem Wahltag ihren Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet haben.

Der Wahlzeitraum findet vom 10. Oktober bis zum 7. November (Ende Online-Wahl) bzw. bis zum 9. November (Ende Briefwahl) statt. Die klassische Urnenwahl entfällt.

Es wird auch die Möglichkeit geben Ihnen eine Hilfestellung bei der Online-Wahl anzubieten. Selbstverständlich wählen Sie dabei anonym und eigenständig. Wir können Sie aber unterstützen in die digitale Wahlkabine zu gelangen. Derzeit werden vor Ort Termine abgestimmt und der Ablauf sowie die technischen Hilfsmittel dafür organisiert. Weitere Informationen folgen.

Kandidaten

Über die folgenden Links gelangen Sie zur jeweiligen Seite der Kandidatinnen und Kandidaten des Gemeinderates und des Kirchenvorstandes.

Die Gemeinderäte und Kirchenvorstände setzen sich jeweils aus 6 Kandidatinnen und Kandidaten zusammen.

 

Weiterführende Informationen zu den Gremienwahlen

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen werden im FAQ des Erzbistums Paderborn beantwortet.

 

Demo-Wahlkabine

Wer sich mit dem neuen Wahlformat vertraut machen möchte, kann die Online-Wahl bereits vorab testen: Für die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände steht jeweils eine eigene Demo-Wahlkabine zur Verfügung.