Gemeinderat
Der Gemeinderat wird für vier Jahre gewählt. Er hat die Aufgabe, das Leben in der Kirchengemeinde aktiv zu gestalten. Dies umfasst die Planung und Durchführung von Projekten, die das kirchliche Leben bereichern und die Gemeinschaft stärken. Die Mitglieder bringen ihre Ideen ein und arbeiten gemeinsam daran, die Kirche für die Gläubigen erlebbar zu machen. Sie werden durch das Pastoralteam vor Ort begleitet.
Die Arbeit im Gemeinderat erfordert Freude an Gestaltung und Veränderung im Sinne des Evangeliums. Die Mitglieder arbeiten eng mit anderen Engagierten zusammen, um Projekte und Aktionen zu entwickeln, die die Gemeinschaft einbeziehen und zum Mitmachen anregen.
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand spielt eine zentrale Rolle in der Organisation und Verwaltung einer Kirchengemeinde. Er wird für vier Jahre gewählt. Die Aufgaben und Erwartungen an die Mitglieder sind vielfältig.
Der Kirchenvorstand hat die Verantwortung, die Kirchengemeinde und ihr Vermögen zu verwalten und zu vertreten. Zu den spezifischen Aufgaben gehören:
- Haushaltsführung: Verwaltung der finanziellen Mittel der Kirchengemeinde und ihrer Einrichtungen.
- Personalangelegenheiten: Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde.
- Bau- und Investitionsmaßnahmen: Finanzierung und Durchführung von Bauprojekten, wie z.B. Renovierungen oder Neubauten.