In diesem Herbst haben Sie die Möglichkeit an den Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Gemeinderat teilzunehmen. Die Mitglieder beider Gremien werden für 4 Jahre gewählt, also für den Zeitraum 2025 bis 2029.
Ab dem 10. Oktober erhalten alle Wahlberechtigten bis zu zwei Wahlbenachrichtigungen per Post: Eine für die Wahl des Gemeinderats und eine für die Kirchenvorstandswahl. Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Monaten vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde hat. Wahlberechtigt für die Gemeinderatswahl ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Die Wahlbenachrichtigung enthält Ihre individuellen Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl. Alternativ ist auch ein Antrag für die Briefwahl beigefügt. Die Briefwahlunterlagen können Sie bis zum 5. November gegen Vorlage des Antrags im Pfarrbüro erhalten oder bekommen diese anschließend per Post zugesandt.
Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Abgabe der Briefwahlunterlagen kann bis einschließlich den 9. November um 12:00 Uhr im jeweiligen Pfarrbüro erfolgen.
Die herkömmliche Urnenwahl entfällt. Daher wird es die Möglichkeit geben Ihnen eine Hilfestellung bei der Online-Wahl anzubieten. Selbstverständlich wählen Sie dabei anonym und eigenständig. Wir können Sie aber unterstützen in die digitale Wahlkabine zu gelangen und Ihnen erklären, wie Sie Ihre Stimme online abgeben. Weitere Informationen und Termine zur Hilfestellung bei der Online-Wahl finden Sie weiter unten.
Kontaktieren Sie gerne unsere Pfarrbüros, wenn Sie Fragen dazu haben. Unsere Pfarrsekretärinnen werden Ihnen entweder direkt weiterhelfen oder wir klären Ihr Anliegen schnellstmöglich.